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   BFH, 07.04.1998 - V R 46/97, V R 47/97   

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https://dejure.org/1998,15463
BFH, 07.04.1998 - V R 46/97, V R 47/97 (https://dejure.org/1998,15463)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1998 - V R 46/97, V R 47/97 (https://dejure.org/1998,15463)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1998 - V R 46/97, V R 47/97 (https://dejure.org/1998,15463)
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  • BFH, 26.08.1987 - IV B 27/87

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelsperre - Rechtswegeröffnung - Zulassung

    Auszug aus BFH, 07.04.1998 - V R 46/97
    Nach Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs findet die Revision abweichend von § 115 Abs. 1 FGO nur statt, wenn das Finanzgericht (FG) oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Bundesfinanzhof (BFH) sie ausdrücklich zugelassen hat (zur ausdrücklichen Zulassung eines Rechtsmittels vgl. BFH-Beschluß vom 26. August 1987 IV B 27/87, BFHE 150, 403, BStBl II 1987, 786 [BFH 26.08.1987 - IV B 27/87]) oder wenn der Fall einer nach § 116 FGO zulassungsfreien Revision vorliegt.
  • BFH, 13.01.1977 - V R 87/76

    Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen

    Auszug aus BFH, 07.04.1998 - V R 46/97
    Die Kündigung des Vollmachtsvertrages durch den im Rubrum bezeichneten Bevollmächtigten erlangt erst Wirksamkeit durch die Anzeige der Bestellung eines anderen postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Senatsurteil vom 13. Januar 1977 V R 87/76, BFHE 121, 20, BStBl II 1977, 238; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, Zivilprozeßordnung, 56. Aufl., 1998, § 87 Rn. 4).
  • BFH, 12.07.1989 - III R 86/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus BFH, 07.04.1998 - V R 46/97
    Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 Abs. 1 und Abs. 2, letzter Satz FGO) bei Revision V R 47/97 wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Revision sind zwar geltend gemacht worden, doch ist die versäumte Rechtshandlung (Begründung der Revision) nicht innerhalb der Antragsfrist (§ 56 Abs. 2 Satz 3 FGO) nachgeholt worden (BFH-Beschluß vom 12. Juli 1989 III R 86/88, BFH/NV 1990, 302).
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